Diese Petition ist außerordentlich wichtig.
Ein großes Bündnis von Tierschutzvereinen hat sich aufgrund des Plans der Bundesregierung zusammengefunden, um gegen das als Innovationsvorhaben und als Bürokratie getarntes Gesetz, dass die Tiere im Tierversuch dem Schutz des Tierschutzgesetzes entnommen werden sollen, zu kämpfen.
Ginge es nur um Bürokratie, könnte man sich damit zufriedengeben, die AVV = Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes zu ändern und anzupassen. Das ist sowieso überfällig, denn sie ist seit 26 Jahren nicht mehr angepasst worden. Nicht einmal das Staatsziel Tierschutz aus Artikel 20a unseres Grundgesetzes hat Einzug in die AVV gehalten.
Ziel der Tierversuchslobby ist vor allem, das Töten „überzähliger“ Tiere zu ermöglichen, was heute nach § 17 Tierschutzgesetz verboten und strafbares Unrecht ist. Nach vielen Urteilen deutscher Gerichte, ist „Wirtschaftlichkeit“ kein vernünftiger Grund, einem Tier Schmerzen, Schäden oder Leiden zuzufügen. Deshalb wurde bei uns in Deutschland das Töten männlicher Küken verboten. Der Tod ist der größtmögliche Schaden, dem man einem Tier zufügen kann.
Die Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen, ist die einzige Möglichkeit, mit Erreichen des Quorums von 30.000 Stimmen in 6 Wochen, vor dem Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag die Petition zu vertreten und den Austausch zu beginnen.
Deshalb meine Bitte, diese Petition zu unterstützen und zu teilen.
Text der Petition
Der Petent fordert, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz zu belassen.
Begründung
Aufgrund massiven Drucks der Tierversuchsbefürworter plant die Bundesregierung ein eigenständiges TierVERSUCHSgesetz. Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem TierSCHUTZgesetz, welches zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, alarmiert. Dagegen spricht sich auch die Tierärzteschaft aus (Deutscher Tierärztetag 10/2025).
Mit einer Herausnahme würden wesentliche rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen entfallen, was zur Schwächung des Schutzstandards von sog. Versuchstieren führt, sie werden zu Tieren 2. Klasse.
Es droht, dass erlaubt werden könnte, was zurzeit strafbar ist, beispielsweise das systematische Töten überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Anwendung einer Kaskadenregelung. Zudem könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe/Tötungen/Amputationen erleichtert und die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden.
Lobbyisten fordern Erleichterungen in der Genehmigungspraxis durch Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und Reduktion behördlicher Prüftiefe und -befugnis, zum Nachteil des Tierschutzes. Behördliche Kontrollen könnten trotz bestehenden Vollzugsdefizits weiter geschwächt werden; Tierschutzverbände erhalten keine Möglichkeit mehr, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbots: ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz, das zentrale Schutzmechanismen aushebelt, widerspricht diesem Grundsatz und Verfassungsauftrag eklatant.
Anstatt Versuchsgenehmigungen zu erleichtern, fordern wir die adäquate Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie (RL), da trotz des Endes des von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens weiterhin deutliche Umsetzungsdefizite bestehen.
Dazu zählen Nachbesserungen von Aspekten, die die RL fordert, grundsätzlich vorsieht oder ermöglicht, wie u.a.:
• Alternativmethoden sollen bevorzugt gefördert, schneller und leichter anerkannt und erweitert werden, um beantragte Tierversuche zu ersetzen, was die RL als oberstes Ziel fordert,
• Nennung von Angst als Belastungsdimension,
• eine Schmerz-/Leidens- Obergrenze,
• keine Genehmigungsfiktionen,
• Rückblickende Bewertungen (RBs) aller Tierversuche, unabhängig von Schweregrad u. Tierart,
• sofortige Veröffentlichung genehmigter Tierversuche und dann auch deren Ergebnisse und RBs,
• Paritätisch zu besetzende Tierversuchskommissionen mit Expertise in Alternativen und in Ethik.
Die Herauslösung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz wäre ein gravierender Rückschritt für den Tierschutz, für rechtsstaatliche Prinzipien und das Vertrauen der Gesellschaft in eine nach ethischen Grundsätzen verantwortungsvoll handelnde Wissenschaft.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.html
Weitere Infos:
