Nach gut 18 Monaten erhielt ich heute Nachricht vom Petitionsausschuss des Bundestages, auf die ich schon einige Zeit gewartet habe. Der Ausschuss hat die Petition der Bundesregierung vorgelegt, und die hat sie mehr oder weniger abgebügelt.
Ich halte fest:
Das Gesetz schreibt die Sachkunde bereits vor. Alles was fehlt, ist die Möglichkeit für Tierhalter diese auch zu erlangen. Ich frage mich, bei allem Respekt liebe Bundesregierung, wen ihr eigentlich mit eurem Hinweis, dass auf Veranlassung des BMEL ein Gutachten erstellt wurde, aus Wissenschaft und Praxis, wodurch die Beurteilung der Tiergerechtheit möglich sei, auf den Arm nehmen wollt?
Ihr könnt euch gern selbst ein Bild davon machen. Unter diesem Link findet ihr die Seite zur Tierhaltung, wo man sich dann über die Tierhaltung „schlau“ machen kann, zumindest dann, wenn man Affen, Ginsterkatzen, oder Pumas halten möchte. Zur Hauskatze, die man bei viel Fantasie zu den Kleinkatzen zählen könnte, findet man nichts!
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierschutzgutachten-tierschutzleitlinien.html
Ich poste jetzt den Inhalt des Schreibens, das ich heute erhielt. Es ist echt ein schlechter Witz!
Das Gesetz besteht bereits, aber man hält es nicht für angemessen, weil es in die Grundrechte eingreift. Aha. Muss ich das verstehen?
Die bestehende Rechtslage greift viel zu kurz, wenn Behörden immer erst ausrücken müssen, um eine Tierhaltung zu beenden, die weder art- noch tiergerecht ist. Wie viel könnte verhindert werden, allein schon deshalb, weil Spontankäufe nicht mehr möglich wären, bzw., stark eingeschränkt werden könnten?