Zugegeben, ich habe einige Zeit überlegt, wie ich die Überschrift gestalte. Alles andere aber, was das Thema umschreibt über das, ich heute schreiben möchte, wäre als Überschrift oder Titel zu lang.
Bundesweit hat es noch keine hohen Wellen geschlagen. In „Tierschutzkreisen“ aber schon. Am 4.März 2024 erschien folgender Artikel in der Berliner Zeitung: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-tierschutzbeauftragte-kathrin-herrmann-soll-entmachtet-werden-zu-gruen-oder-zu-unbequem-li.2193433
Inhaltlich wird in diesem Artikel geschrieben, dass die neu eingesetzte Senatorin für Justiz im Berliner Senat, die Befugnisse der Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann beschneiden möchte. Die Staatssekretärin Uleer antwortete auf die Anfrage der SPD Fraktion, dass die Landestierschutzbeauftragte (infolge LTB) nicht unabhängig und weisungsfrei von der Exekutive sei. Ganz anders wird das Tätigkeitsfeld von Dr. Herrmann auf ihrer Webseite beschrieben, wo es heißt: „Die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten ist der für den Tierschutz zuständigen Staatssekretärin/dem für Tierschutz zuständigen Staatssekretär zugeordnet. Die Landestierschutzbeauftragte ist fachaufsichtlich weisungsfrei und betreibt eine eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.“ https://www.berlin.de/lb/tierschutz/ueber-uns/
Wenn die Befugnisse nun durch die neu eingesetzte Senatorin so eingeschränkt werden sollen, welchen Sinn hat die Stabsstelle dann noch? Wenn die Wissenschaft auf Linie gebracht werden soll und um nichts anderes geht es hier, dann sind diese Stellen eine Art Alibi, eine Kosmetik klarer Missstände, die nicht zuletzt durch politische Entscheidungen zu verantworten sind.
Auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Grüne) wurde folgendermaßen geantwortet:
11. Wann wird die wichtige Informationskampagne über die Zusammenhänge von landwirtschaftlicher Tierhaltung, Klimawandel und globaler Gesundheit in Berlin starten? Was sind die Gründe für die Verzögerung?
Zu 11.: Diese Kampagne ist nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages der aktuellen Regierung. Ungeachtet dessen steht die Realisierung von kostenintensiven Kampagnen immer unter dem Vorbehalt der haushälterischen Mittel und der fachlichen Notwendigkeit.
Drucksache S19-18188
Über die Zusammenhänge von Massentierhaltung, Klimawandel und Gesundheit besteht wissenschaftlicher Konsens. Den Zusammenhang von Zivilisationserkrankungen, Übergewicht und Fleischkonsum mag zwar so mancher nicht lesen oder hören, dennoch ist der nicht zu leugnen. Es ist nur richtig, wenn die LTB dazu eine Kampagne starten möchte. Immerhin geht es hier nicht um »Fleischverbote«, sondern es geht um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, um Klimaschutz und nicht zuletzt um die Kosten für unser Gesundheitssystem. Mir kann keiner glaubhaft machen, dass dies nur nicht gern gesehen wird, weil es eine CDU-Doktrin ist, derlei Tatsachen zu verschweigen. Schließlich, und auch das ist nicht von der Hand zu weisen, haben die Bundesregierungen unter der Führung der CDU nicht nur die Klimaziele in Gefahr gebracht, sie haben die Deutsche Bahn kaputtgespart, eine tierschutzwidrige Politik forciert. Die Führung der eigentlich parteilosen Senatorin für Justiz, die durch den Bürgermeister von Berlin (CDU) berufen wurde, führt genau diese Richtung fort.
Ich verlinke zum Thema noch weitere Veröffentlichungen und die Anfrage der SDP zum Thema an das Berliner Abgeordnetenhaus.
Berlins Justizsenatorin Badenberg will Kontrollantrag gegen tierquälerische Kastenstandhaltung von Mutterschweinen zurückziehen – PETA kritisiert Vorhaben scharf
Die Justizsenatorin Badenberg will einen Normenkontrollantrag gegen die Vorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gegebenenfalls zurückziehen. Das kündigte sie in der aktuellen Stunde der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses an. 2019 hatte das Land Berlin den Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und damit die Vorschriften zur Haltung von Schweinen angegriffen. Insbesondere die Haltung von Sauen in Kastenständen sei tierschutzwidrig. Nun wolle die Senatorin eine Prognose bezüglich des Antrags erstellen und das Für und Wider neu abwägen. Es handele sich um ein umständliches Verfahren und die Problematik sei für Berlin nicht unmittelbar von Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat bis dato nicht über den Antrag entschieden. Dr. Vera Christopeit, Juristin bei PETA Deutschland e.V., kommentiert:
„Die Aussagen der Senatorin lassen bereits erahnen, dass sie vorhat, den Antrag zurückzunehmen. Dieses Vorhaben kritisieren wir in aller Deutlichkeit. Ihre vorgeschobenen Argumente können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Normenkontrollantrag gegen die grausame Kastenstandhaltung von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist. Auch wenn in Berlin selbst kaum Intensivtierhaltung von Schweinen betrieben wird: Es gibt dort eine Nachfrage für tierische Produkte, die direkt zur Finanzierung tierquälerischer Haltungsanlagen beiträgt. Bereits 2019 hat die damalige Berliner Regierung umfangreiche Vorarbeit geleistet. Der aktuelle Senat hätte mit dem vermeintlich umständlichen Verfahren also kaum Aufwand. Es wäre ein enorm wichtiger Schritt für die Tiere und den Rechtsstaat, die aus PETAs Sicht verfassungswidrige Tierschutznutztierhaltungsverordnung mit dem Antrag anzugreifen. Doch die Senatorin Badenberg scheint das Leid von Millionen Muttertieren in lebensverachtenden Kastenständen wenig zu kümmern. Wir appellieren daher eindringlich an alle Verantwortlichen, bei diesem Normenkontrollantrag keinen Rückzieher zu machen!“
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
Das Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.
PETA.de/Schweinezucht
https://presseportal.peta.de/berlins-justizsenatorin-badenberg-will-kontrollantrag-gegen-tierquaelerische-kastenstandhaltung-von-mutterschweinen-zurueckziehen-peta-kritisiert-vorhaben-scharf/
PETA.de/Tierhaltung
Update 13.03.2024
Vorhin habe ich mein eigenes Schreiben an den Regierenden Bürgermeister gesendet.