Vor kurzem wurde ein überarbeiteter Referentenentwurf veröffentlicht. Allerdings weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit und stark beeinflusst von vor allem der Agrarlobby. Der überarbeitete Entwurf wurde über ein Leak verbreitet und wurde Thema bei der Landestierschutzbeauftragten des Landes Berlin, Dr. Kathrin Herrmann. Allen an Tierschutz interessierten Personen oder Engagierte und Aktive sollten sich die Zeit nehmen und sich das Video anschauen.
Anhand des Beitragsbildes kann man erkennen, welchen weiten Weg das Gesetz noch gehen muss. Wenn es ganz und gar nachteilig läuft, werden wir mit der Ampel kein neues Gesetz hinbekommen, was zur Folge hat, dass eine große Chance, möglicherweise für Jahrzehnte, vertan ist.
Wir, die wir uns stark engagiert haben und unsere Kritik in einem sehr kurzen Zeitraum zu Papier bringen mussten, sehen uns alle enttäuscht. Denn unsere Wünsche blieben weitestgehend unberücksichtigt.
Was ist positiv an diesem Entwurf?
Als positiv bewerte ich als Privatperson, dass die Übergangszeit zum § 11b Tierschutzgesetz gestrichen wurde. Stattdessen räumt der Gesetzgeber den Züchtern eine Möglichkeit ein, ein nachvollziehbares Zuchtkonzept vorzulegen, um eine Rasse, die von Defektzuchtmerkmalen betroffen ist, so zu verändern, dass keine Defekte mehr vorhanden sind.
Solche Rückzuchtprogramme sind nach derzeitigem Stand allerdings gesetzwidrig. https://qualzucht-datenbank.eu/gutachten-tieraerztekammer-berlin-weitere-informationen/ Es bleibt daher abzuwarten, wie das Gesetz am Ende ausgestaltet sein wird.
Hummer und ähnliche Tiere dürfen nicht mehr lebend an Privatpersonen abgegeben werden.
Es gibt endlich Einschränkungen bei Wildtieren in Zirkussen.
Es gibt auch Einschränkungen nicht kurativer Eingriffe bei landwirtschaftlich genutzten Tieren.
𝑨𝒃𝒆𝒓 𝒈𝒆𝒉𝒕 𝒅𝒂𝒔 𝒂𝒍𝒍𝒆𝒔 𝒘𝒆𝒊𝒕 𝒈𝒆𝒏𝒖𝒈?
Nein. Das Verbot der Anbindehaltung von Rindern erhält eine Übergangsfrist von 10 Jahren anstatt 5 Jahren
- weiterhin keine Positivliste bei Haustieren
- die landesweite Markierung von Hunden und Katzen ist vom Tisch
- das Wildtierverbot in Zirkussen ist nicht ausreichend
- weiterhin keine Katzenschutzverordnung im gesamten Bundesgebiet
- weiterhin dürfen landwirtschaftlich genutzte Tiere unter 4 Wochen ohne Betäubung kastriert werden
- kein Verbot von Tiertransporten in EU-Drittländer
Die Verbände kritisieren den Entwurf scharf. https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/verwaesserungen-im-entwurf-des-neuen-tierschutzgesetzes
Der Entwurf, der jetzt vorgelegt wurde, entspricht nicht dem Koalitionsvertrag der Ampelparteien und erfüllt auch nicht den Artikel 20a Grundgesetz. Hier ist noch viel Arbeit zu leisten.