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Investigativer Tierschutz

Warum es ohne oft nicht geht

Manche feiern sie, andere möchten sie am liebsten hinter Gittern sehen. Aber ohne sie werden Missstände, Tierquälereien, illegaler Tierhandel und Qualzuchten oft nicht aufgedeckt.

Sehr kontrovers werden in den Medien die Hausfriedensbrüche und Offenlegungen in die Ställen der industriellen Tierhaltung diskutiert. Forderungen nach Bestrafung wegen Einbruchs werden seit vielen Jahren gestellt. In den seltensten Fällen kam es zu einer Verurteilung der „Einbrecher“.

Die Rechtsgrundlage bietet § 34 StGB für solche „Einbrüche“. Die juristische Definition dafür lautet „rechtfertigender Notstand“.

Der illegale Welpenhandel, und auch Animal Hoarding, schaffen es auch manchmal in die Presse. Allerdings wird darüber eher wenig berichtet, und wären nicht die Tierheime, die diese Tiere dann aufnehmen und versorgen müssen, käme manches nicht an die Öffentlichkeit.

Überhaupt nicht diskutiert wird eine Tätigkeit von Tierschützern, die nicht weniger wichtig ist. Das Vorgehen privater Menschen gegen Qualzucht, Massentierhaltungen in Haushalten, Verwahrlosung von Menschen und Tieren, illegale Zuchtstätten, usw.

Illegale Zuchtstätten und Qualzuchten dienen nur der Profitgier von Menschen. Hin und wieder kommt es vor, dass Menschen mit Migrationshintergrund sich nicht mit unseren Gesetzen auskennen und dann sehr verwundert sind, wenn ein Amtsveterinär vor der Tür steht und ihre Tiere anschauen möchte. Aber ansonsten trifft es zu, dass Menschen mit solchen Tieren Geld verdienen wollen und dies auch schaffen. Leider.

Ganz anders sieht es aus, wenn ein Mensch (seelisch) krank wird und ihm die Tierhaltung über den Kopf wächst. Aus meiner Sicht stellt so eine Situation auch einen ganz anderen Sachverhalt dar, auch wenn die Tiere leiden und sich nicht wehren können. Aber in diesen Fällen braucht auch der Mensch Hilfe und Unterstützung. Nur bedauerlicherweise ist ein Eingreifen nur durch das Veterinäramt möglich, die dann den sozial-psychiatrischen Dienst zu Hilfe holen können. Wenn der Betroffene die Hilfe annimmt und sich darauf einlässt – umso besser! Wenn nicht, dann dauert es nicht lange, und das Veterinäramt steht wieder vor der Tür. Es beginnt ein unseliger Kreislauf, der zulasten derer geht, die sich nicht wehren können. Den Tieren.

Veterinärämter dürfen nicht von sich aus ermitteln. Sie sind immer auf die Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen und immer müssen stichhaltige Beweise vorliegen. Im besten Fall Fotomaterial. Im Normalfall kommt man selten an diese Beweise, sie müssen beschafft werden. Ohne diese Beweise bekommt das Veterinäramt keinen Zutritt zur Wohnung, das geht nur mit einem Durchsuchungsbeschluss durch einen Richter. In richtig schwerwiegenden Fällen beantragt das Veterinäramt einen solchen Beschluss, bevor es tätig wird. Und dann kommen sie oft mit Ordnungsamt und Polizei.

Die illegalen Tierhändler haben leider auch dazu gelernt. Sie verteilen sich auf mehrere Wohnungen, treffen die Käufer immer nur auf Parkplätzen und bekommen ihre Tiere aus dem Ausland. Trotz aller Aufklärung gibt es immer noch Menschen, die sich einverstanden erklären, sich auf einem Parkplatz zu treffen. Die Corona-Pandemie hat dazu ihr Übriges geleistet. Man wolle sich ja schützen, nicht wahr? In solchen Fällen verlangt es gute Kooperation von Veterinäramt und Polizei, die bedauerlicherweise nicht immer reibungslos funktionieren will.

Die juristische Aufarbeitung von Tierquälerei und illegalem Tierhandel hat nicht den Stellenwert, den es haben müsste. Das liegt daran, dass die wenigsten Staatsanwälte und die wenigsten Richter sich mit dem Tierschutzgesetz auskennen. Trotz der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist (Art. 20a), ist der Tierschutz kaum mehr als eine Randnotiz im Jurastudium. Und so werden gerade in der industriellen Tierhaltung immer noch Urteile zugunsten der Tierhändler gesprochen. Zum Beispiel bei den Tiertransporten in Drittländer ist das sehr oft der Fall. Die wirtschaftlichen Belange stehen – trotz Verfassungsrang – über den Rechten der Tiere.

Die Bundesregierung (Ampelkoalition) wird etwas am Tierschutzrecht ändern. Es ist für diese Legislaturperiode vorgesehen.

Alles bewegt sich quälend langsam. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Hoffen wir, dass es satt wird…

Bis dahin aber brauchen wir privates Engagement, Hinsehen aus der Bevölkerung, den Mut und die Beharrlichkeit, den Finger immer wieder in die Wunde zu legen.

Aktiver, auch investigativer, Tierschutz bedeutet denen eine Stimme zu geben, die nicht gehört werden und Hilfe brauchen.

Hier, als ein Beispiel, eine völlig verdreckte Hühnervoliere für ein einzelnes Huhn, ohne Futter und völlig verschmutzte Wasserschalen, in einem Hinterhof einer deutschen Großstadt.

Über Angelika

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