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FIP – schon wieder neue Erkenntnisse

Das gestrige Live-Webinar der Münchner Kleintierreihe war sehr interessant.

Bevor ich auf die sehr gute Forschungsarbeit eingehe, möchte ich vorwegnehmen, was mich, und wahrscheinlich auch viele andere brennend interessiert hat.

Es gibt leider bisher keinen Hinweis darauf, dass man FIP bei Katzen legal in Deutschland therapieren kann. Entgegen der in unterschiedlichen Foren kursierenden Meinung, ist die Beschaffung des derzeit nicht zugelassenen Wirkstoffs in Deutschland unter Strafe gestellt.

https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/dtbl/archiv/artikel/7/2021/gs-441824-zur-fip-behandlung-aktuell-nicht-legal: FIP – schon wieder neue Erkenntnisse

Zu diesem Thema muss ich darauf hinweisen, dass diese Meldung nicht mehr aktuell ist. Durch die Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG) und im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) haben sich Änderungen ergeben. Da ich allerdings ein juristischer Laie bin, kann ich nicht beurteilen, welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Ich kann nur betonen, dass der in der Meldung angegebene § 56 Abs.1 AMG nicht mehr existiert. Er wurde gestrichen!

Zu denken gibt mir allerdings der Unterabschnitt 1 zu denken, betreffend die Freistellung der Zulassungspflicht von Tierarzneimitteln für bestimmte Heimtiere. https://www.gesetze-im-internet.de/tamg/BJNR453010021.html#BJNR453010021BJNG000300000

Man müsste tatsächlich juristisch eruieren lassen, ob so etwas wie in England und Australien bei uns auch möglich ist.
Das neue TAMG findet ihr in ganzer Länge hier https://www.gesetze-im-internet.de/tamg/

In England, wie auch in Australien, ist das Apothekenrecht anders aufgestellt, als es das bei uns ist. In diesen Ländern dürfen Apotheken in der Veterinärmedizin auch Wirkstoffe verwenden, die nicht zugelassen sind. Frau Prof. Hartmann berichtete, dass die BOVA Apotheke in England die Substanz GS-441524 legal umformulieren darf, solange sie nicht als zugelassenes Präparat auf dem Markt verfügbar ist. https://laboklin.de/de/update-zur-felinen-infektioesen-peritonitis-fip/

Damit dürfen in Großbritannien und auch Australien Katzen ganz legal gegen FIP behandelt werden. In Deutschland und der EU sind den Tierärzten, den Apotheken und auch den Tierbesitzern sind da enttäuschenderweise die Hände gebunden.

Eine durch und durch unbefriedigende Aussicht für unsere Katzen.

In einem Video auf You Tube wurde berichtet, Gilead Sciences hätte das Patent zu GS an den Konzern ANIVIVE verkauft. Das entspricht leider nicht der Wahrheit und dem uns zur Verfügung gestellten Handout wurde diese Folie leider auch entfernt. Verkauft wurde das Patent zum Protease Inhibitor GC 376, der zwar auch gegen FIP eingesetzt wird, aber längst nicht mit dem Erfolg wie GS und bedauerlicherweise erzeugt die Substanz Resistenzen, sodass ein Einsatz gegen FIP nicht mehr möglich werden kann.

Der Bericht zur Studie mit GC 376: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27027316/

Deshalb muss FIP immer einwandfrei diagnostiziert werden. Prof. Dr. Hartmann hat explizit darauf hingewiesen, dass die Diagnose eindeutig sein muss, hat aber auch beschrieben, dass es nicht ganz einfach ist, FIP eindeutig zu diagnostizieren. Man muss mehrere Parameter testen, auch die viel beschriebene Rivalta Probe ist nicht fehlerfrei, die sowieso nur bei Katzen mit Erguss infrage kommt. Die trockene Form und die neurologische Form sind schwerer zu diagnostizieren.

In der LMU ist eine weitere breite Studie geplant, und zwar mit insgesamt 740 Katzen. Das ist eine Kooperation mit der Uni in Zürich. Dieses Mal gibt es keine Begrenzung der Entfernung. Angewendet wird das Medikament der BOVA Apotheke, das BOVA GS 441524. Die Tierbesitzer müssen die Kosten für die Medikamente in Höhe von etwa 1000 € selbst aufbringen, könnten ihr Tier aber legal und kontrolliert behandeln lassen.

Wendet euch im Bedarfsfall doch bitte an Medizinische Kleintierklinik in München https://www.med.vetmed.uni-muenchen.de/baukasten-startseite/index.html

An den klinischen Symptomen hat sich natürlich nichts geändert. Auch der Vorwurf mancher Katzenbesitzer gegen Zuchten ist unverhältnismäßig, denn es gibt keine Zucht, ohne dass das FeCoV nachgewiesen werden kann.

Gleiches gilt auch für Tierheime und Vereine, die Katzen in Pflegestellen unterbringen. Das Feline Coronavirus ist, solange es nicht mutiert, ein harmloses Virus.

Nicht jeder hat Lust und Muse, sich die wissenschaftlichen Texte durchzulesen. Ich habe sie verlinkt und mit deepl. com übersetzt, dennoch ist der Inhalt „schwer verdaulich“. Daher lade ich eine Veröffentlichung von Synlab hoch, die vieles erklärt. https://nanopdf.com/download/synlabvet-synlabat_pdf

Und hier noch eine Datei aus der Facebookgruppe „FipSupport Germany“, die auch sehr gut alles zusammenfasst.

Nun zur Diagnostik. Der Nachweis einer ausgebrochenen FIP ist immer noch recht schwierig. Zu beachten ist, dass viele Untersuchungen gemacht werden müssen, um FIP einwandfrei zu diagnostizieren. Nach wie vor am schwierigsten zu diagnostizieren ist die neurologische Form der FIP.

Hämatologie und Serumchemie sind oft unspezifisch und nicht diagnostisch. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26185109/

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/22913882/

Nach Hinweisen auf Antikörper im Blut und anderen Körperflüssigkeiten zu suchen, ist nicht sinnvoll.

Die Suche nach FCoV-Antigen in Makrophagen macht leider auch falsche positive Ergebnisse möglich. Diese Untersuchung galt lange als Goldstandard. Die Folie von Prof.Dr. Hartmann zeigt, dass auch hier viele falsch positive Ergebnisse angezeigt worden sind.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28493448/

Beim PCR-Test sah es nicht viel anders aus.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26701958/

Zum Stand der Forschung bezüglich Remdesivir in Australien und Großbritannien habe ich die verlinkten Seiten übersetzt und in einem Pdf gespeichert, um sie hier verfügbar zu machen.

Leider ist die Behandlung mit Remdesivir außerhalb Australiens und Großbritanniens aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Durch Umwidmung wäre zwar eine Behandlung möglich, aber da Remdesivir nur in 100 ml Flaschen verfügbar ist, und nicht haltbar gemacht werden kann, würde eine Behandlung einer Katze etwa 35.000 Euro kosten. Unbezahlbar.

©Prof. Dr. Katrin Hartmann

Australien

Großbritannien

Weitere Quellen: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6435921/

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7379040/

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