Schließen

Antibiotikaverbot für Haustiere?

Der Faktencheck zur Desinformationskampagne

Sven Giegold hat alles sehr deutlich auf seiner Homepage zusammen gefasst.

https://sven-giegold.de/faktencheck-antibiotika-desinformationskampagne/?fbclid=IwAR38EvQFy49opLfK8x2piXWe2P-3_3ROlnZBobq96affkicpFRir5Q9rI0Q

Hier einige Ausschnitte:

(…)

Fakten zur Petition:

Die Petition soll dem Tierwohl dienen. Doch sie tut genau das Gegenteil. Sie ist gespickt mit gezielten Falschinformationen, gestreut vom mächtigen Lobbyverband “Bundesverband praktizierender Tierärzte”, um weiter Millionen mit Antibiotika in der Tiermast verdienen zu können. 

Richtig ist: Der vorliegende Vorschlag der EU-Kommission würde bedeuten, dass auch Haustiere keine Reserveantibiotika mehr bekommen. Genau das wollen wir verhindern. 

Deswegen hat der Umweltausschuss des Europaparlaments Veto gegen den Kommissionsvorschlag eingelegt, damit Haustiere weiter Antibiotika bekommen.

Nur wenn das Veto eine Mehrheit bekommt, sind Hund, Katze und Co. sicher. Doch die Petition und der Bundesverband praktizierender Tierärzte machen Sturm gegen genau dieses Veto, das Haustiere schützt. Wenn sie Erfolg haben und das Veto nicht durchkommt, dann wären Haustiere wirklich in Gefahr.

Statt Haustiere zu schützen, gefährdet der Lobbyverband sie also. Verkauft in der Petition aber genau das Gegenteil. Warum? Weil es um viel Geld geht.

66% aller Antibiotika werden in der Landwirtschaft verwendet. Nahezu jedes Huhn, jede Pute und jedes Schwein in der industriellen Massentierhaltung bekommt Antibiotika. Es werden allein 80 Tonnen pro Jahr des Reserveantibiotikums Colistin in der Massentierhaltung verwendet – vorzugsweise in der gefährlichen Gruppenbehandlung. 

(…)

Wer den ganzen Text nicht lesen möchte, dem kopiere ich einzelne Fragmente aus dem Veto von Martin Häusling, das in seiner gesamten Länge hier nachgelesen werden kann.

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2021-0424_DE.html

…..

Q. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 2017 weltweit 93 000 Tonnen antimikrobieller Wirkstoffe bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren verabreicht wurden und diese Menge 2030 voraussichtlich um 11,5 % steigen wird[13];

R. in der Erwägung, dass laut dem jüngsten Bericht des Europäischen Projekts zur Überwachung des Verbrauchs antimikrobieller Mittel in der Veterinärmedizin („ESVAC-Bericht“), einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) organisierten Projekt, im Jahr 2018 in 31 europäischen Ländern (EU-28 plus Island, Norwegen und Schweiz) 6 500 Tonnen antimikrobielle Tierarzneimittel verkauft wurden[14];

S. in der Erwägung, dass für die Gruppenbehandlung geeignete Darreichungsformen (Lösungen zum Einnehmen, Vormischungen, Pulver zum Einnehmen) 88 % des Gesamtabsatzes ausmachten und 12 % der Gesamtverkäufe auf die Behandlung einzelner Tiere (Injektionszubereitungen, andere Zubereitungen) entfielen [Zahlen gerundet];

T. in der Erwägung, dass Tabletten, die fast ausschließlich Heimtieren verabreicht werden, nur etwa 1 % des Gesamtabsatzes ausmachen;

….

BE. in der Erwägung, dass spezifische Ausnahmeregelungen für die individuelle Behandlung von Tieren mit HRAM im Wege einer Änderung der Verordnung (EU) 2019/6 erlassen werden sollten;

1. erhebt Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln und sie darauf hinzuweisen, dass die Delegierte Verordnung nicht in Kraft treten kann;

3. ist der Auffassung, dass in der Delegierten Verordnung der Kommission

a) die Hürden für die Bestimmung von HRAM unangemessen hoch festgelegt werden;

b) wichtige Fragen ungeregelt bleiben;

c) die Tiergesundheit bei den Kriterien in ungebührlicher Weise berücksichtigt wird und

d) daher erheblich von den WHO-Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Wirkstoffe für den menschlichen Gebrauch von besonderer Bedeutung (mit höchster Priorität) und von den WHO-Leitlinien für die Verwendung medizinisch wichtiger antimikrobieller Wirkstoffe bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren abgewichen wird;

4. ist der Ansicht, dass die Delegierte Verordnung der Kommission daher keinen ausreichenden Schutz der menschlichen Gesundheit bietet;

5. fordert die Kommission auf, einen neuen delegierten Rechtsakt im Einklang mit den Kriterien und Empfehlungen der WHO vorzulegen, wonach antimikrobielle Wirkstoffe von besonderer Bedeutung mit höchster Priorität der Verwendung beim Menschen vorbehalten bleiben;

6. fordert die Kommission auf, den neuen delegierten Rechtsakt durch einen Legislativvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/6 zu ergänzen, um die Bedingungen für die Behandlung einzelner Tiere mit HRAM durch Ausnahmeregelungen von Artikel 37 Absatz 3 der genannten Verordnung festzulegen;

7. ist der Auffassung, dass eine solche Ausnahmeregelung nur für die Behandlung einzelner Tiere mit einer klinisch diagnostizierten schweren, lebensbedrohlichen Krankheit gelten sollte, die bei unangemessener Behandlung zu einer erheblichen Morbidität oder einer erheblichen Mortalität führen würde und für die keine alternative Behandlung, keine alternativen Bewirtschaftungsstrategien oder verbesserte Tierzuchtmethoden zur Verhütung, Behandlung oder Bekämpfung der Krankheit zur Verfügung stehen, und nur vorbehaltlich eines Tests auf Antibiotikaempfindlichkeit vor der Behandlung Anwendung finden sollte;

Wer also die Petition des Bundesverbands der praktizierenden Tierärzte unterschreibt, erreicht genau das Gegenteil von dem, was alle wollen. Nämlich dass die Einzeltierbehandlung mit Reserveantibiotika weiterhin möglich und erlaubt bleibt.

Über Angelika

Antworten

Deine Mailadresse wird nicht veröffentlicht.Pflichtfelder sind markiert *

Cookie Consent mit Real Cookie Banner