Am 24. Januar habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags eine Petition eingereicht. Mit der Petition sollte erreicht werden, dass die Bundesregierung auf die Erhebung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) bei Heilbehandlungen für Tiere verzichtet und den § 4 Nr. 14 a Umsatzsteuergesetz ergänzt um die Worte »und Veterinärmedizin.«
Begründet habe ich dies durch die enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten und der gestiegenen GOT, die ich nicht in Zweifel ziehe. Nur machen 19 % Umsatzsteuer einen hohen Betrag der Tierarztrechnung aus.
Hervorgehoben habe ich die Bedeutung der Tierhaltung für Familien mit Kindern, alleinstehende Personen und ältere Personen. Gerade Familien und ältere Personen verfügen oft über kein hohes Einkommen und sind durch steigende Kosten der Lebenshaltung übermäßig stark beansprucht.
Heute erhielt ich ein Schreiben des Petitionsausschusses, indem mir mitgeteilt wurde, dass es eine solche Petition in der Art schon gegeben hat, die an die EU weitergeleitet wurde.
Ich habe die Antwort eingescannt und lade sie euch zum Nachlesen hoch.
Es dürfte also bis zu einer endgültigen Entscheidung dazu noch dauern.