Lange Zeit vertrat ich die Ansicht, dass seriöse Zucht und Tierschutz Hand in Hand gehen, dass die seriöse, Vereins-gebundene Zucht von Katzen der Garant für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sei.
Heute kann ich das nicht mehr 1:1 bestätigen.
Nachdem ich mir kürzlich die Zuchtrichtlinien der einzelnen Rassekatzenzuchtvereine angeschaut habe, so sie von den jeweiligen Webseiten abrufbar waren, musste ich leider feststellen, dass die Vereine in ihren Richtlinien dem Tierschutzgesetz nicht Genüge tun und es in bestimmter Hinsicht sogar vollkommen ignorieren.
Im Bereich der Qualzucht wird das Gesetz vollkommen ignoriert. In kaum einem Richtlinienkatalog stehen bestimmte Rassen und Zuchtmerkmale, die unter dem § 11b Tierschutzgesetz zusammenzufassen sind.
Einen Überblick findet man hier: https://qualzucht-datenbank.eu/katzen/
Bisher ist es in Deutschland gängige Praxis, dass jeder einen Verein gründen kann und jeder sich seine eigenen Zuchtrichtlinien erstellen kann, ohne dass ein Verein für die Angaben zur Rechenschaft gezogen wird. Das bedeutet, dass ein Verein einem Züchter von Katzen, die eigentlich nach § 11b Tierschutzgesetz nicht gezüchtet werden dürfen, diese Zucht gestattet und Stammbäume dafür ausstellt.
Die Zeit wird zeigen, ob sich daran etwas ändern kann. Denn es gibt Neuigkeiten dazu.
»„Im Zusammenhang mit dieser – weitgehend zu verneinenden – Frage war auch zu klären, ob und wieweit sich weitere natürliche oder juristische Personen rechtswidrig verhalten, wenn sie derartige Zuchtmaßnahmen veranlassen, unterstützen, dulden oder sonst wie hiervon profitieren.
Bezüglich der Tier- und Amtstierärzteschaft ist hierauf weitgehend eingegangen worden, s. Abschn. III des Gutachtens v. 01.04.2021. Offen blieb die Frage, ob und inwieweit sich auch Schausteller, Ausstellungsveranstalter, Zuchtrichter, Verbandsvorstandsangehörige und diese sie unterstützende Tierärzte ordnungswidrig oder im Extremfall gar strafbar verhalten können.“«
Weitere Informationen und das Gutachten findet man hier: https://qualzucht-datenbank.eu/ergaenzungsgutachten-zu-gutachten-im-auftrag-der-tieraerztekammer-berlin/